E-Rechnungspflicht · unabhängiger Ratgeber · aktualisiert am 13. Oktober 2026
E-Rechnung: was sich für Sie ändert und welches Programm passt
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 und, bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz, bis Ende 2027. Kleinunternehmer dürfen weiter sonstige Rechnungen schreiben. FactureCompas erklärt die offiziellen Regeln und vergleicht die Programme, auch kostenlose.
- Regeln geprüft auf bundesfinanzministerium.de und gesetze-im-internet.de
- Angebote auf den Preisseiten erfasst, mit Datum
- Reihenfolge unabhängig von Partnerschaften
Die wichtigsten Ratgeber
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Unsere Methode
Offizielle Regeln und datierte Angebote
Diese Website richtet sich an Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine Unternehmen. Jede Seite nennt ihre offiziellen Quellen (Bundesfinanzministerium, Gesetzestexte) und ihr Aktualisierungsdatum.
Um die Pflicht zu verstehen, beginnen Sie mit dem kompletten Ratgeber zur E-Rechnung. Um ein Programm zu wählen, lesen Sie den Vergleich der E-Rechnung-Software.
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E-Rechnungspflicht 13
- XRechnung oder ZUGFeRD im Vergleich
- E-Rechnungen prüfen und lesen
- PDF in E-Rechnung umwandeln
- die E-Rechnung für Kleinunternehmer
- die Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
- E-Rechnungen empfangen
- E-Rechnungen archivieren
- die BMF-Schreiben und Rechtsgrundlagen zur E-Rechnung
- die E-Rechnungspflicht und ihre Fristen
- ZUGFeRD erklärt
- XRechnung erklärt
- eine E-Rechnung erstellen
- unseren Ratgeber zur E-Rechnung
Software wählen 4
FAQ
Häufige Fragen
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen ihre Rechnungen weiterhin als sonstige Rechnung senden, ohne Enddatum (§ 34a UStDV). E-Rechnungen empfangen müssen sie aber seit dem 1. Januar 2025, wie alle anderen Unternehmen. Details: E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 ist ein einfaches PDF eine sonstige Rechnung, wie Papier. Während der Übergangszeit bleibt es mit Zustimmung des Empfängers zulässig. Eine E-Rechnung braucht ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Mehr dazu: XRechnung oder ZUGFeRD.
Gibt es ein kostenloses Programm vom Staat?
Für Rechnungen zwischen Unternehmen nicht: Keine offizielle Quelle nennt ein öffentliches Tool zum Erstellen von B2B-E-Rechnungen. Kostenlos sind der E-Rechnungsviewer auf ELSTER zum Lesen und die Weberfassung der OZG-RE für Rechnungen an den Bund. Kostenlose Programme im Vergleich: E-Rechnung kostenlos.
Was droht, wenn ich keine E-Rechnung ausstelle?
Eine sonstige Rechnung statt einer vorgeschriebenen E-Rechnung ist keine ordnungsgemäße Rechnung: Ihr Kunde verliert grundsätzlich den Vorsteuerabzug, bis Sie mit einer E-Rechnung berichtigen. Wer eine vorgeschriebene Rechnung vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 €. Mehr: E-Rechnungspflicht.