E-Rechnung in der EU: Welche Länder sie vorschreiben und was ab 2030 für alle gilt
IVon Ilias, Herausgeber der Website · Aktualisiert am
In mehreren EU-Ländern ist die E-Rechnung zwischen Unternehmen bereits Pflicht: in Italien seit 2019, in Rumänien seit 2024, in Belgien, Polen, Kroatien und Griechenland seit 2026, in Frankreich und Deutschland schrittweise bis 2027/2028. Österreich und die Niederlande schreiben sie nicht vor. Ab dem 1. Juli 2030 wird sie mit der Richtlinie ViDA für Umsätze zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern Pflicht.
Weiterlesen: unseren Ratgeber zur E-Rechnung · die E-Rechnungspflicht und ihre Fristen
In welchen EU-Ländern ist die E-Rechnung Pflicht?
Die Tabelle fasst den Stand im Oktober 2026 für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) zusammen. Grundlage sind die Länderblätter 2026 der Europäischen Kommission und, wo vorhanden, die nationalen Behörden. Die deutschen Regeln im Detail stehen in unserem Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.
| Land | E-Rechnung zwischen Unternehmen | Wichtige Daten | System |
|---|---|---|---|
| Italien | Pflicht | Seit 1. Januar 2019, auch für Rechnungen an Privatkunden | SdI (FatturaPA) |
| Rumänien | Pflicht | Seit 1. Januar 2024 | RO e-Factura |
| Belgien | Pflicht | Seit 1. Januar 2026 für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen | Peppol |
| Kroatien | Pflicht | 1. Januar 2026, Ausweitung am 1. Januar 2027 (laut Länderblatt der Kommission) | e-Račun (FINA) |
| Polen | Pflicht | 1. Februar 2026 (große Unternehmen), 1. April 2026 (übrige) | KSeF |
| Griechenland | Pflicht | 2. März 2026 (über 1 Mio. € Bruttoeinnahmen), 1. Oktober 2026 (alle) | myDATA, Peppol |
| Deutschland | Empfang Pflicht, Ausstellung schrittweise | Empfang seit 1. Januar 2025; Ausstellung 2027 (über 800.000 € Umsatz) und 2028 (alle) | XRechnung, ZUGFeRD |
| Frankreich | Empfang Pflicht, Ausstellung schrittweise | Empfang und Ausstellung für große und mittlere Unternehmen seit 1. September 2026; KMU und Kleinstunternehmen am 1. September 2027 | Zugelassene Plattformen, Factur-X |
| Lettonien | Angekündigt | 1. Januar 2028 (verschoben) | eAdrese |
| Luxemburg | Angekündigt | Empfang 1. Januar 2028; Ausstellung 2028-2029 (Gesetz noch nicht verabschiedet) | Peppol |
| Spanien | Angekündigt, ohne Datum | Gesetz „Crea y Crece“ verabschiedet, Durchführungsverordnung fehlt | Verifactu, SII |
| Österreich | Keine Pflicht | Nur gegenüber Bundesbehörden Pflicht, seit 2020 auch für ausländische Lieferanten | e-Rechnung.gv.at, ebInterface, Peppol |
| Niederlande | Keine Pflicht | Freiwillig, Anpassung an ViDA wird geprüft | Peppol |
| Portugal | Keine Pflicht zwischen Unternehmen | Monatliche Übermittlung der Rechnungsdaten (SAF-T) | SAF-T |
„Pflicht“ heißt: Ein per E-Mail verschicktes PDF reicht nicht mehr. Die Rechnung muss eine strukturierte, maschinenlesbare Datei sein und über das vom Land vorgesehene Netz oder die vorgesehene Plattform laufen.
Was ändert die EU-Richtlinie ViDA?
ViDA („VAT in the Digital Age“) ist die Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates vom 11. März 2025, in Kraft seit dem 14. April 2025. Sie macht die E-Rechnung für Umsätze zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern zur Pflicht, in drei Schritten.
| Datum | Was sich ändert |
|---|---|
| 14. April 2025 | Ein Land braucht keine EU-Genehmigung mehr, um die E-Rechnung im Inland vorzuschreiben; die Zustimmung des Kunden zur E-Rechnung ist nicht mehr nötig |
| Zwischen 1. Juli 2028 und 1. Januar 2030 | Neue Umsatzsteuerregeln für Plattformen („fiktiver Leistungserbringer“) |
| 1. Juli 2030 | E-Rechnung im europäischen Format EN 16931 Pflicht für Umsätze zwischen Unternehmen aus zwei EU-Ländern, mit digitaler Meldung der Daten pro Umsatz |
| Januar 2035 | Bestehende nationale Systeme müssen an den europäischen Standard angepasst sein |
Wer heute schon XRechnung oder ZUGFeRD nutzt, arbeitet bereits mit Formaten nach EN 16931.
Deutschland, Österreich, Frankreich, Polen: die Nachbarn im Vergleich
Für deutsche Unternehmen sind die Nachbarländer am wichtigsten. Die Regeln unterscheiden sich stark:
| Deutschland | Österreich | Frankreich | Polen | |
|---|---|---|---|---|
| Empfang Pflicht | Seit 1. Januar 2025 | Nein (nur Bund als Auftraggeber) | Seit 1. September 2026 | Seit 1. Februar 2026 |
| Ausstellung Pflicht | 2027 (über 800.000 € Umsatz), 2028 (alle) | Nein | Seit 1. September 2026 (große und mittlere), 1. September 2027 (KMU) | Seit 1. Februar bzw. 1. April 2026 |
| Staatliche Plattform | Nein, Austausch direkt zwischen Unternehmen | Nur für Bundesbehörden | Nein, zugelassene private Plattformen | Ja, KSeF |
| Meldung der Daten an den Fiskus | Nein | Nein | Ja (E-Reporting) | Ja, jede Rechnung liegt in KSeF |
Polen im Detail: unser Ratgeber zu KSeF. Frankreich und Belgien erklären wir auf Französisch: Facture électronique en Europe und Peppol in Belgien.
Sie stellen Kunden in anderen Ländern Rechnungen: Was gilt?
Die nationalen Pflichten betreffen vor allem Rechnungen zwischen Unternehmen, die im selben Land ansässig sind. Die deutsche Pflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen, die belgische für in Belgien ansässige Unternehmen, die polnische für Unternehmen mit Sitz oder fester Niederlassung in Polen. Ein deutsches Unternehmen, das einem italienischen oder französischen Kunden eine Rechnung stellt, fällt dadurch nicht in das italienische oder französische System.
Das ändert sich am 1. Juli 2030 mit ViDA. Wer heute ein Rechnungsprogramm wählt, sollte darauf achten, dass es Rechnungen im Format EN 16931 erzeugt (XRechnung oder ZUGFeRD) und bei Bedarf über Peppol versenden kann. Den Unterschied der beiden Formate erklärt XRechnung oder ZUGFeRD.
Welches Rechnungsprogramm für Geschäfte in mehreren Ländern?
Achten Sie auf drei Punkte: Das Programm erstellt XRechnung und ZUGFeRD, es kann E-Rechnungen empfangen und auslesen, und es bietet einen Peppol-Versand (wichtig für Belgien, Luxemburg und öffentliche Auftraggeber in Europa). Unser Vergleich der Rechnungsprogramme zeigt für jedes Programm Formate und Preise, mit Datum der Erfassung.
Häufige Fragen
Ist die E-Rechnung in der ganzen EU Pflicht?
Noch nicht. Für Umsätze zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern wird sie mit der Richtlinie ViDA ab dem 1. Juli 2030 Pflicht. Für Inlandsrechnungen legt jedes Land seinen eigenen Zeitplan fest.
Gilt in Österreich eine E-Rechnungspflicht?
Zwischen Unternehmen nicht. Pflicht ist die strukturierte E-Rechnung nur gegenüber Bundesbehörden, seit dem 18. April 2020 auch für ausländische Lieferanten, über e-Rechnung.gv.at oder Peppol.
Welches Land hat die E-Rechnung zuerst eingeführt?
Italien: Seit dem 1. Januar 2019 laufen dort alle Rechnungen zwischen Unternehmen und an Privatkunden über das System SdI.
Muss ich als deutsches Unternehmen KSeF in Polen nutzen?
Nur mit Sitz oder fester Niederlassung in Polen, die an der Leistung beteiligt ist. Ohne Niederlassung besteht keine Pflicht.
Offizielle Quellen und Referenzen
- Europäische Kommission — eInvoicing Country Factsheets 2026 (Deutschland)
- Europäische Kommission — eInvoicing Country Factsheets 2026 (Österreich)
- Europäische Kommission — eInvoicing Country Factsheets 2026 (Frankreich)
- Europäische Kommission — eInvoicing Country Factsheets 2026 (Italien)
- Polnisches Finanzministerium — KSeF, Umfang und Fristen
- Gesetze im Internet — UStG § 27 (Übergangsregeln)
- EUR-Lex — Richtlinie (EU) 2025/516 (ViDA)
Jede Regel wird auf offiziellen Seiten geprüft (bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de, e-rechnung-bund.de, elster.de) und datiert. Die Angebote der Programme werden auf ihren Preisseiten erfasst, mit Datum; es werden keine Tests erfunden. Unsere Methode.