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Rechnung schreiben als E-Rechnung: die Wege, die Schritte und die häufigsten Fehler

IVon Ilias, Herausgeber der Website · Aktualisiert am

Kurz gesagt

Eine E-Rechnung erstellen Sie mit einem Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm, das XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ausgibt. Ein selbst gestaltetes PDF genügt nicht. Mehrere Programme bieten das kostenlos an, mit Grenzen pro Monat. Für Rechnungen an den Bund gibt es zusätzlich die kostenlose Weberfassung der Plattform OZG-RE.

Weiterlesen: unseren Ratgeber zur E-Rechnung · PDF in E-Rechnung umwandeln

Wie erstellen Sie eine E-Rechnung?

Mit einer Software, die eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format erzeugt. So verlangt es § 14 Abs. 1 UStG seit dem 1. Januar 2025. Zulässig ist jedes Format nach der europäischen Norm EN 16931, in Deutschland vor allem die XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).

Die E-Rechnung ist Teil der Reform, die unser Ratgeber zur E-Rechnung im Überblick erklärt.

Eine Rechnung, die Sie in Word oder Excel schreiben und als PDF verschicken, ist keine E-Rechnung. Sie gilt als „sonstige Rechnung“, genau wie Papier. Das bleibt in der Übergangszeit erlaubt, ersetzt aber nicht die E-Rechnung, sobald diese für Sie Pflicht ist.

Ab wann müssen Sie Rechnungen als E-Rechnung schreiben?

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen zwei Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind. Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen, für das Empfangen nicht.

Umsatz ausgeführtWas Sie noch verschicken dürfenBedingung
2025 und 2026Papier, oder PDF mit Zustimmung des EmpfängersVersand bis 31. Dezember 2026, für alle Unternehmen
2027Papier, oder PDF mit Zustimmung des EmpfängersGesamtumsatz 2026 nicht über 800.000 €
2027Nur E-Rechnung (außer EDI mit Zustimmung)Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €
Ab 1. Januar 2028Nur E-RechnungAlle betroffenen Unternehmen

Eine E-Rechnung dürfen Sie schon heute freiwillig schicken, ohne Zustimmung Ihres Geschäftskunden in Deutschland. Die Rechnung müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung ausstellen.

Offen ist ein Grenzfall: eine Leistung aus dem Dezember 2026, die erst im Januar 2027 abgerechnet wird. Nach dem Wortlaut von § 27 Abs. 38 UStG wäre dann auch für kleinere Unternehmen eine E-Rechnung nötig. Verbände fordern, dass allein das Datum der Leistung zählt; eine offizielle Antwort gibt es bisher nicht.

Keine E-Rechnung brauchen Sie in diesen Fällen:

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen dauerhaft „sonstige Rechnungen“ schreiben. Empfangen müssen sie E-Rechnungen trotzdem.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise dürfen immer als sonstige Rechnung gehen.
  • Rechnungen an Privatkunden und an Kunden im Ausland fallen nicht unter die Pflicht.

Alle Fristen und Sonderfälle stehen auf der Seite zur E-Rechnungspflicht.

Welche Wege gibt es, eine E-Rechnung zu erstellen?

Für die meisten Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist ein Rechnungsprogramm der einfachste Weg. Die Unterschiede liegen im Funktionsumfang und im Preis.

WegFür wenGrenzen
RechnungsprogrammSelbstständige und kleine Unternehmen, die vor allem Rechnungen schreibenBuchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung oft nicht enthalten
BuchhaltungssoftwareWer Rechnungen, Belege, EÜR und Umsatzsteuer-Voranmeldung in einem Programm willHöherer Monatspreis
Kostenloser Tarif eines AnbietersWenige Rechnungen pro MonatKontingente, weniger Kontakte oder Funktionen
Weberfassung der OZG-REWenige Rechnungen an den Bund, ohne passende SoftwareNur für Rechnungen an den Bund und angeschlossene Stellen

Ein öffentliches, kostenloses Werkzeug, mit dem Unternehmen E-Rechnungen an andere Unternehmen erstellen können, haben wir in den offiziellen Quellen nicht gefunden. Die Weberfassung der OZG-RE dient nur Rechnungen an die Bundesverwaltung.

Welche Programme XRechnung und ZUGFeRD ausgeben und was sie kosten, vergleicht unsere Seite E-Rechnung-Software im Vergleich.

E-Rechnung kostenlos erstellen: Was ist möglich?

Mehrere Anbieter erlauben E-Rechnungen ohne Grundgebühr, mit unterschiedlichen Grenzen. Stand: 13. Oktober 2026, laut den Preisseiten der Anbieter:

  • sevdesk (Tarif Kostenlos): 3 Rechnungen oder E-Rechnungen pro Monat, als ZUGFeRD und XRechnung; ohne Angebote und ohne E-Rechnungs-Empfang.
  • SumUp Rechnungen (Gratis-Abo): bis zu 4 selbst erstellte E-Rechnungen pro Monat, Empfang unbegrenzt; Zahlungseingang per Überweisung nur auf das SumUp-Geschäftskonto.
  • easybill (Free): 50 Dokumente pro Monat inklusive E-Rechnung, aber nur 3 Kontakte und zusätzlich Archivgebühren ab 2 € pro Monat.
  • Accountable (Rechnungen Free): unbegrenzte ZUGFeRD- und X-Rechnungen, nutzbar nur in der Smartphone-App.
  • Norman (Kostenlos): unbegrenzte E-Rechnungen im Format ZUGFeRD.
  • Finom (Solo, 0 € im Monat): XRechnung und ZUGFeRD; die Grenzen des Gratis-Tarifs haben wir nicht erfasst.

Welches Angebot zu Ihrem Bedarf passt, zeigt unser Vergleich E-Rechnung kostenlos. Prüfen Sie vor der Wahl, ob der Gratis-Tarif auch den Empfang abdeckt, denn den brauchen Sie seit 2025 in jedem Fall.

E-Rechnung erstellen in 6 Schritten

  1. Programm wählen, das XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erzeugt. Prüfen Sie, welches ZUGFeRD-Profil es nutzt: MINIMUM und BASIC-WL sind keine E-Rechnung.
  2. Eigene Stammdaten hinterlegen: Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Bankverbindung. Als Kleinunternehmer aktivieren Sie die Kleinunternehmerregelung.
  3. Kundendaten anlegen: Name und Anschrift, bei Behörden die Leitweg-ID, die Sie vom Auftraggeber erhalten.
  4. Rechnung erfassen: Leistung, Datum, Beträge, Steuersatz. Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil stehen. Eine kostenlose Tabelle von KoSIT und FeRD ordnet jede Pflichtangabe dem passenden Feld der Norm zu.
  5. Prüfen: Lassen Sie die Datei durch einen Validator laufen. Das ist keine Pflicht, wird vom BMF aber empfohlen; bewahren Sie den Prüfbericht auf. Mehr dazu unter E-Rechnung prüfen.
  6. Versenden und archivieren: Eine E-Mail genügt, ein bestimmter Übertragungsweg ist im B2B nicht vorgeschrieben. Bewahren Sie die XML-Datei unverändert 8 Jahre auf.

Im Geschäft zwischen Unternehmen brauchen Sie keine Leitweg-ID. Verlangt Ihr Programm einen Eintrag im Feld „Käuferreferenz“ (BT-10), genügt laut BMF ein Bindestrich („-“).

Welche Fehler passieren beim Erstellen einer E-Rechnung am häufigsten?

Die meisten Fehler betreffen den XML-Teil, denn nur er zählt rechtlich.

  • PDF statt E-Rechnung: Ein PDF ohne eingebettetes XML ist eine sonstige Rechnung. Nach Ende der Übergangsfristen verliert Ihr Kunde damit grundsätzlich den Vorsteuerabzug.
  • Falsches ZUGFeRD-Profil: MINIMUM und BASIC-WL enthalten nicht alle Pflichtangaben.
  • Pflichtangaben nur im PDF-Bild oder in einer Anlage: Das genügt nicht. Ein Link auf eine Website ebenfalls nicht.
  • PDF und XML weichen voneinander ab: Das PDF-Bild kann dann als zweite Rechnung gelten, mit dem Risiko einer nach § 14c UStG geschuldeten Steuer.
  • Fehlende Stammdaten: Ein Anbieter weist in seiner Hilfe darauf hin, dass ohne vollständige Daten nur ein einfaches PDF ohne XML entsteht, und man das der Rechnung nicht ansieht. Prüfen Sie deshalb die erste Rechnung mit einem Viewer.
  • XML beim Archivieren verloren: Wer E-Rechnungen in ein Bildformat umwandelt und das XML löscht, verletzt die Aufbewahrungspflicht.

Haben Sie eine vorgeschriebene E-Rechnung als PDF verschickt, können Sie das heilen: Schicken Sie eine E-Rechnung, die eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung verweist. Die Berichtigung wirkt zurück. Wie Sie aus bestehenden PDF-Rechnungen E-Rechnungen machen, erklärt PDF in E-Rechnung umwandeln.

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer oder an Privatkunden: Was gilt?

Kleinunternehmer (Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €) müssen keine E-Rechnung ausstellen, ohne Enddatum. Ihre Rechnung braucht mindestens Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Leistung, Gesamtbetrag und einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel „steuerfreier Kleinunternehmer“. Freiwillig dürfen sie seit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 auch ohne Zustimmung des Kunden eine E-Rechnung schicken.

An Privatkunden dürfen Sie eine E-Rechnung nur mit deren Zustimmung schicken. Für Arbeiten im Zusammenhang mit einem Grundstück, die Sie für Privatpersonen ausführen, gilt: Eine Rechnung ist Pflicht, Papier ist erlaubt.

Kann Ihr Geschäftskunde keine E-Rechnung empfangen, hat er keinen Anspruch auf Papier oder PDF. Sie haben Ihre Pflicht erfüllt, wenn Sie die E-Rechnung ausgestellt haben und Ihre Versandbemühungen nachweisen können, etwa mit einem Versandprotokoll.

Häufige Fragen

Kann ich eine E-Rechnung in Word oder Excel erstellen?

Nein. Word und Excel erzeugen keine strukturierte XML-Datei nach EN 16931. Ein daraus erstelltes PDF ist eine sonstige Rechnung. Sie brauchen ein Programm, das XRechnung oder ZUGFeRD ausgibt.

Kann ich eine E-Rechnung kostenlos erstellen?

Ja, mehrere Anbieter haben Gratis-Tarife, etwa sevdesk mit 3 E-Rechnungen pro Monat oder SumUp Rechnungen mit 4 (Stand: 13. Oktober 2026). Für Rechnungen an den Bund gibt es zusätzlich die kostenlose Weberfassung der OZG-RE.

Brauche ich die Zustimmung meines Kunden für eine E-Rechnung?

Nein, nicht bei einem Geschäftskunden in Deutschland. Eine E-Rechnung braucht dort keine Zustimmung, auch nicht freiwillig in der Übergangszeit. Zustimmung brauchen Sie für ein PDF und für E-Rechnungen an Privatkunden.

XRechnung oder ZUGFeRD: Welches Format soll ich erstellen?

Im B2B sind beide zulässig, ZUGFeRD ab Version 2.0.1 und nicht in den Profilen MINIMUM oder BASIC-WL. Das Format stimmen Sie mit Ihrem Kunden ab. Für den Bund ist grundsätzlich die XRechnung vorgesehen.

Bis wann muss ich eine Rechnung ausstellen?

Bei Leistungen an ein anderes Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung. Wer eine Pflichtrechnung vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 €.

Offizielle Quellen und Referenzen

I
Ilias, FactureCompas

Jede Regel wird auf offiziellen Seiten geprüft (bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de, e-rechnung-bund.de, elster.de) und datiert. Die Angebote der Programme werden auf ihren Preisseiten erfasst, mit Datum; es werden keine Tests erfunden. Unsere Methode.

Ausführliche Seiten

Siehe auch