TSE-Kasse: wer sie braucht, wie die Meldung funktioniert und was bei Verstößen droht
IVon Ilias, Herausgeber der Website · Aktualisiert am
Jede elektronische Kasse muss seit dem 1. Januar 2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein. Dazu kommen die Belegausgabepflicht und seit 2025 die Meldung der Kasse über „Mein ELSTER“, innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Wer die Kasse nicht richtig verwendet oder schützt, riskiert bis zu 25 000 Euro Bußgeld.
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Was ist eine TSE?
Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung schützt die Aufzeichnungen einer elektronischen Kasse gegen nachträgliche Änderungen. Sie besteht laut § 146a Abs. 1 AO aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle für die Prüfung durch das Finanzamt.
Jeder Geschäftsvorfall muss einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Ob die TSE als Stick, Karte oder Cloud-Dienst kommt, hängt vom Kassenhersteller ab: Fragen Sie vor dem Kauf nach dem Zertifikat.
Wer braucht eine TSE?
Jeder, der Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg nennt als Beispiele:
| System | TSE und Meldung nötig? |
|---|---|
| PC-Kassensystem | Ja |
| Tablet- oder App-Kasse | Ja |
| Elektronische Registrierkasse | Ja |
| Taxameter und Wegstreckenzähler | Ja |
| Offene Ladenkasse ohne elektronisches System | Nein |
| Kartenterminal allein, ohne Kassenfunktion | Keine Kasse: für Barumsätze trotzdem Kasse oder offene Ladenkasse nötig |
Belegausgabepflicht: muss jeder Kunde einen Bon bekommen?
Ja, grundsätzlich. Wer mit einer elektronischen Kasse arbeitet, muss zu jedem Geschäftsvorfall in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang einen Beleg ausstellen und dem Kunden zur Verfügung stellen (§ 146a Abs. 2 AO). Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen.
Beim Verkauf von Waren an viele unbekannte Personen kann das Finanzamt auf Antrag von der Belegausgabepflicht befreien (§ 148 AO). Der Gesetzentwurf vom 23.09.2026 sieht ab dem 1. Januar 2028 den digitalen Beleg anstelle des Papierbons vor.
Wie wird die Kasse beim Finanzamt gemeldet?
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 AO, elektronisch über „Mein ELSTER“ (Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme“) oder über eine Software mit ERiC-Schnittstelle.
| Fall | Frist |
|---|---|
| Kasse vor dem 1. Juli 2025 angeschafft | Meldung bis zum 31. Juli 2025 |
| Kasse ab dem 1. Juli 2025 angeschafft | Innerhalb eines Monats nach Anschaffung |
| Kasse ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen | Innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme |
Pro Betriebsstätte geht eine Mitteilung ein, und zwar immer mit allen elektronischen Kassen dieser Betriebsstätte. Bei jeder Änderung (neue Kasse, Außerbetriebnahme, Umzug) schicken Sie eine aktualisierte Mitteilung.
Welches Bußgeld droht?
Wer eine elektronische Kasse nicht oder nicht richtig verwendet oder sie nicht richtig mit einer TSE schützt, handelt ordnungswidrig (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 AO). Die Geldbuße kann bis zu 25 000 Euro betragen (§ 379 Abs. 6 AO).
Was ändert sich ab 2028?
Laut dem vom Bundeskabinett am 23.09.2026 beschlossenen Gesetzentwurf soll die offene Ladenkasse für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr genügen: Sie müssten dann eine elektronische Kasse mit TSE verwenden. Ausgenommen wären Barumsätze unter 12.000 Euro im Jahr. Das Gesetz ist am 21.10.2026 noch nicht verabschiedet. Mehr dazu auf unserer Seite Kassensystem.
Häufige Fragen
Brauche ich eine TSE, wenn ich nur Karten annehme?
Ein reines Kartenterminal ist keine Kasse. Sobald Sie Umsätze mit einem elektronischen Kassensystem erfassen, braucht dieses System eine TSE.
Bis wann musste ich meine Kasse melden?
Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: bis zum 31. Juli 2025. Neue Kassen: innerhalb eines Monats nach Anschaffung, über „Mein ELSTER“.
Wie hoch ist das Bußgeld ohne TSE?
Bis zu 25 000 Euro nach § 379 AO, wenn eine elektronische Kasse nicht richtig verwendet oder nicht richtig geschützt wird.
Offizielle Quellen und Referenzen
Jede Regel wird auf offiziellen Seiten geprüft (bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de, e-rechnung-bund.de, elster.de) und datiert. Die Angebote der Programme werden auf ihren Preisseiten erfasst, mit Datum; es werden keine Tests erfunden. Unsere Methode.