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KSeF, das polnische E-Rechnungssystem: Was gilt für deutsche Unternehmen?

IVon Ilias, Herausgeber der Website · Aktualisiert am

Kurz gesagt

KSeF (Krajowy System e-Faktur) ist die staatliche Plattform, über die polnische Unternehmen seit dem 1. Februar 2026 (große Unternehmen) bzw. 1. April 2026 (alle anderen) ihre Rechnungen ausstellen müssen. Deutsche Unternehmen ohne Sitz und ohne feste Niederlassung in Polen sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Als Kunde erhalten sie die Rechnung eines polnischen Lieferanten in vereinbarter Form, zum Beispiel als PDF mit QR-Code.

Weiterlesen: unseren Ratgeber zur E-Rechnung · die E-Rechnung in der EU

Was ist KSeF?

KSeF steht für Krajowy System e-Faktur, das „Nationale System für E-Rechnungen“ des polnischen Finanzministeriums. Rechnungen werden dort als strukturierte Datei (XML) hochgeladen, erhalten eine KSeF-Nummer und liegen damit sofort bei der Steuerverwaltung.

Das ist ein anderes Modell als in Deutschland: Hier tauschen Unternehmen E-Rechnungen direkt untereinander aus, im Format XRechnung oder ZUGFeRD, ohne staatliche Plattform dazwischen. In Polen läuft jede Inlandsrechnung zwischen Unternehmen über den Server der Verwaltung. Ein Überblick über die anderen Länder steht in unserem Ratgeber zur E-Rechnung in der EU.

Seit wann ist KSeF Pflicht?

Die Pflicht wurde mehrfach verschoben, zuerst geplant für den 1. Juli 2024. Nach den Angaben des polnischen Finanzministeriums gilt jetzt:

DatumWer
1. Februar 2026Empfang über KSeF für alle Unternehmen ; Ausstellung für Unternehmen, deren Umsatz 2024 (mit Steuer) über 200 Mio. Złoty lag
1. April 2026Ausstellung für alle übrigen Unternehmen
Bis Ende 2026Ausnahme: Wer pro Monat höchstens 10.000 Złoty (brutto) in Rechnung stellt, darf noch Papier- oder elektronische Rechnungen außerhalb von KSeF ausstellen

Ebenfalls bis Ende 2026 dürfen Kassenbelege mit Steuernummer des Käufers bis 450 Złoty (oder 100 Euro) weiter als vereinfachte Rechnung dienen.

Müssen deutsche Unternehmen KSeF nutzen?

Meist nicht. Das Finanzministerium nimmt ausdrücklich Steuerpflichtige aus, die weder Sitz noch feste Niederlassung in Polen haben. Eine polnische Umsatzsteuer-Registrierung allein (zum Beispiel für ein Lager oder Fernverkäufe) macht ein deutsches Unternehmen also noch nicht KSeF-pflichtig. Freiwillig darf es KSeF trotzdem nutzen.

Anders ist es bei einer festen Niederlassung in Polen, die an der Lieferung oder Leistung beteiligt ist: Dann gelten die polnischen Regeln. Was als feste Niederlassung zählt, hat das Ministerium in Erläuterungen vom 28. Januar 2026 beschrieben. Im Zweifel klärt das eine Steuerberatung mit Polen-Erfahrung.

Ausgenommen sind außerdem unter anderem Rechnungen im Nicht-EU-OSS-Verfahren, im Import-Verfahren IOSS und Leistungen von Unternehmen, die die EU-Kleinunternehmerregelung (SME-Verfahren) nutzen.

Ihre SituationKSeF-Pflicht zur Ausstellung?
Deutsches Unternehmen ohne Sitz und ohne feste Niederlassung in PolenNein (freiwillig möglich)
Mit polnischer USt-Nummer, aber ohne feste NiederlassungNein
Mit fester Niederlassung in Polen, die an der Leistung beteiligt istJa
Polnische Tochtergesellschaft (GmbH = sp. z o.o.)Ja, sie ist ein polnisches Unternehmen

Sie kaufen bei einem polnischen Lieferanten: Wie kommt die Rechnung an?

Ihr Lieferant stellt die Rechnung in KSeF aus. Weil Ihr Unternehmen keinen Zugang zu KSeF braucht, übergibt er sie Ihnen in vereinbarter Form, zum Beispiel als PDF oder Ausdruck mit QR-Code. So steht es auf der Seite des Finanzministeriums: Für den ausländischen Kunden ist das übergebene Dokument die Rechnung.

Der QR-Code enthält einen Link zur Rechnung in KSeF. Damit lässt sich prüfen, ob die Daten mit der beim Fiskus gespeicherten Rechnung übereinstimmen. Unter dem Code steht die KSeF-Nummer.

Für Ihre deutsche Buchhaltung ändert sich wenig: Die deutsche E-Rechnungspflicht betrifft nur Umsätze zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind. Eine Rechnung aus Polen fällt nicht darunter. Archivieren Sie das erhaltene Dokument wie jede andere Eingangsrechnung, siehe E-Rechnung archivieren.

Sie verkaufen an polnische Kunden: Was müssen Sie tun?

Ohne feste Niederlassung in Polen stellen Sie Ihre Rechnungen weiter aus Deutschland aus, nach deutschen Regeln, zum Beispiel als PDF oder, wenn der Kunde zustimmt, als E-Rechnung. Ihr polnischer Kunde kann trotzdem nach einer KSeF-fähigen Lösung fragen, weil er seine Eingangsrechnungen dort am einfachsten verarbeitet. Eine Pflicht für Sie ergibt sich daraus nicht.

Praktisch hilft ein Rechnungsprogramm, das das europäische Standardformat EN 16931 beherrscht, also XRechnung oder ZUGFeRD: Diese Formate werden in Europa am breitesten verstanden. Welche Programme das können, zeigt unser Vergleich der Rechnungsprogramme.

Was ändert sich bis 2030?

Mit der EU-Richtlinie ViDA (Richtlinie (EU) 2025/516) wird die E-Rechnung ab dem 1. Juli 2030 auch für Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern Pflicht, im europäischen Format EN 16931. Nationale Systeme wie KSeF müssen bis 2035 mit diesem Standard harmonisiert werden. Die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber E-Rechnung in der EU.

Häufige Fragen

Was bedeutet KSeF?

Krajowy System e-Faktur, das nationale E-Rechnungssystem des polnischen Finanzministeriums. Polnische Unternehmen stellen ihre Rechnungen seit 2026 über diese Plattform aus.

Muss ein deutsches Unternehmen sich bei KSeF registrieren?

Nicht, wenn es weder Sitz noch feste Niederlassung in Polen hat. Eine polnische Umsatzsteuernummer allein begründet keine Pflicht. Eine freiwillige Nutzung ist möglich.

Ist eine PDF-Rechnung aus Polen noch gültig?

Ja. Ein polnischer Lieferant übergibt ausländischen Kunden die in KSeF ausgestellte Rechnung in vereinbarter Form, zum Beispiel als PDF mit QR-Code. Für den ausländischen Kunden ist dieses Dokument die Rechnung.

Seit wann gilt KSeF?

Empfang für alle seit dem 1. Februar 2026, Ausstellung seit dem 1. Februar 2026 für Unternehmen mit über 200 Mio. Złoty Umsatz 2024 und seit dem 1. April 2026 für alle anderen, mit einer Ausnahme bis Ende 2026 für sehr kleine Rechnungsbeträge.

Offizielle Quellen und Referenzen

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Ilias, FactureCompas

Jede Regel wird auf offiziellen Seiten geprüft (bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de, e-rechnung-bund.de, elster.de) und datiert. Die Angebote der Programme werden auf ihren Preisseiten erfasst, mit Datum; es werden keine Tests erfunden. Unsere Methode.

Siehe auch