Software vergleichen

E-Rechnungen empfangen: Postfach, Viewer und Ihre Pflichten als Empfänger

IVon Ilias, Herausgeber der Website · Aktualisiert am

Kurz gesagt

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes in Deutschland ansässige Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ohne Übergangsfrist und auch als Kleinunternehmer. Ein normales E-Mail-Postfach reicht dafür. Zum Lesen einer XRechnung brauchen Sie einen Viewer, etwa den kostenlosen Viewer auf ELSTER. Die XML-Datei müssen Sie 8 Jahre unverändert aufbewahren.

Weiterlesen: unseren Ratgeber zur E-Rechnung · E-Rechnungen prüfen und lesen

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes in Deutschland ansässige Unternehmen E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen annehmen können. Für den Empfang gibt es, anders als beim Ausstellen, keine Übergangsregelung.

Die Pflicht gilt für alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes: Freiberufler, Vermieter, Ärzte und auch Kleinunternehmer. Was eine E-Rechnung ist und wie die Reform aufgebaut ist, erklärt unser Ratgeber zur E-Rechnung.

Ausgenommen ist nur der nichtunternehmerische Bereich, etwa der ideelle Bereich eines Vereins. Als Kleinunternehmer müssen Sie zwar empfangen, aber nicht ausstellen; Einzelheiten unter E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Wichtig für Ihre Planung: Auch wenn Sie selbst erst 2027 oder 2028 ausstellen müssen, schicken Ihnen Lieferanten schon heute E-Rechnungen. Eine E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen darf seit 2025 ohne Ihre Zustimmung verschickt werden.

Wie kann ich E-Rechnungen empfangen?

Am einfachsten per E-Mail. Das BMF schreibt in seiner FAQ wörtlich: „Dazu reicht bereits ein E-Mail-Postfach aus.“ Ein eigenes Postfach nur für E-Rechnungen ist nicht nötig.

Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Übertragungsweg vor. Möglich sind laut BMF unter anderem:

  • E-Mail mit der Rechnung als Anhang;
  • Download aus einem Kundenportal des Lieferanten;
  • eine Schnittstelle (API) zwischen zwei Programmen;
  • ein EDI-Verfahren;
  • ein gemeinsamer Datenraum im Konzern oder ein USB-Stick.

Welchen Weg Sie nutzen, vereinbaren Sie mit Ihren Lieferanten. Eine staatliche Plattform, über die B2B-Rechnungen laufen müssen, gibt es in Deutschland nicht. Teilen Sie Lieferanten am besten mit, an welche Adresse Rechnungen gehen sollen.

Welche Rechnungen kommen bis 2028 bei Ihnen an?

Während der Übergangsfristen erhalten Sie eine Mischung aus Formaten. Ihre Lieferanten entscheiden, welche Übergangsregel sie nutzen.

FormatBis 31. Dezember 20262027Ab 1. Januar 2028
E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD)Möglich, ohne Ihre ZustimmungPflicht für Lieferanten mit über 800.000 € Gesamtumsatz 2026Pflicht im B2B-Inland
PapierrechnungErlaubtErlaubt für Lieferanten bis 800.000 € Gesamtumsatz 2026Nur noch in Ausnahmefällen
Einfaches PDF per E-MailNur mit Ihrer ZustimmungNur mit Ihrer Zustimmung, Lieferanten bis 800.000 €Nur noch in Ausnahmefällen

Ausnahmefälle sind etwa Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern. Die Fristen im Detail stehen unter E-Rechnungspflicht.

Was brauche ich, um eine E-Rechnung zu lesen?

Das hängt vom Format ab.

  • ZUGFeRD ist ein hybrides Format: ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Das PDF können Sie mit jedem PDF-Programm öffnen.
  • XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne PDF. Ohne passenden Viewer sehen Sie nur Programmcode.

Die Steuerverwaltung bietet einen kostenlosen E-Rechnungsviewer auf ELSTER an. Er zeigt XRechnung und ZUGFeRD an und arbeitet mit der XRechnung-Version 3.0.1. Die Steuerverwaltung bezeichnet ihn als unverbindlichen Service. Daneben gibt es laut BMF viele kostenlose Viewer auf dem Markt.

Bei ZUGFeRD empfiehlt das BMF, auch den XML-Teil anzusehen. Denn weichen PDF-Bild und XML voneinander ab, gilt der XML-Teil. Nur er zählt für den Vorsteuerabzug. Wie Sie Dateien kontrollieren und was eine Fehlermeldung bedeutet, zeigt der Ratgeber E-Rechnung prüfen.

Welche Pflichten haben Sie als Empfänger?

Drei Pflichten sind entscheidend.

1. Aufbewahren. Sie müssen jede erhaltene Rechnung 8 Jahre aufbewahren. Bei einer E-Rechnung zählt mindestens der XML-Teil, unverändert und maschinell auswertbar. Ein Ausdruck oder eine Umwandlung in ein Bildformat reicht nicht. Einzelheiten unter E-Rechnungen archivieren.

2. Auf das richtige Format achten. Nach Ablauf der Übergangsfristen ist eine sonstige Rechnung statt einer vorgeschriebenen E-Rechnung keine ordnungsgemäße Rechnung. Sie berechtigt grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Ihr Lieferant kann das aber mit einer E-Rechnung berichtigen, die rückwirkend gilt.

3. Auf Nachfrage vorlegen. Verlangt das Finanzamt eine E-Rechnung, können Sie sie über ELSTER übermitteln (Belegnachreichung zur Steuererklärung).

Eine automatische Verarbeitung schreibt das Gesetz nicht vor. Sie müssen die Rechnung nicht weiter verarbeiten, als es für die Aufbewahrung nötig ist.

Darf ich eine Rechnung per E-Mail nicht akzeptieren?

Ein einfaches PDF dürfen Ihre Lieferanten Ihnen während der Übergangszeit nur mit Ihrer Zustimmung schicken. Die Zustimmung kann allerdings auch stillschweigend erfolgen, etwa wenn Sie PDF-Rechnungen bisher ohne Widerspruch angenommen haben.

Eine vorgeschriebene E-Rechnung können Sie dagegen nicht ablehnen. Laut BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 haben Sie dann keinen Anspruch auf eine Papier- oder PDF-Rechnung. Der Lieferant hat seine Pflicht erfüllt, wenn er die E-Rechnung ausgestellt hat und seine Versandbemühungen nachweisen kann.

Umgekehrt gilt: Erhalten Sie eine fehlerhafte Datei, können Sie zivilrechtlich eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen.

Wie richte ich den Empfang von E-Rechnungen ein?

In fünf Schritten sind Sie für den Empfang gerüstet, auch ohne neue Software.

  1. Adresse festlegen: Bestimmen Sie ein E-Mail-Postfach, an das Rechnungen gehen sollen. Das kann Ihr bestehendes Postfach sein.
  2. Lieferanten informieren: Teilen Sie Ihren Lieferanten diese Adresse mit. Geben Sie im B2B-Bereich keine Leitweg-ID an, sie ist nur für Rechnungen an Behörden nötig.
  3. Viewer bereithalten: Testen Sie den kostenlosen Viewer auf ELSTER oder die Lesefunktion Ihres Rechnungsprogramms mit einer ersten XRechnung.
  4. Ablage einrichten: Legen Sie fest, wo die XML-Dateien unverändert gespeichert werden, getrennt nach Jahr. Die Frist von 8 Jahren beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
  5. Mit dem Steuerberater abstimmen: Klären Sie, in welcher Form Ihr Steuerberater die Rechnungen für die Buchhaltung erhalten soll.

So können Sie E-Rechnungen sofort annehmen, unabhängig davon, wann Sie selbst ausstellen müssen.

Brauche ich eine Software, um E-Rechnungen zu empfangen?

Für wenige Rechnungen nicht: E-Mail-Postfach, Viewer und eine geordnete Ablage der XML-Dateien reichen. Bei mehr Rechnungen spart ein Programm Zeit, weil es die Daten direkt übernimmt.

Achten Sie darauf, in welchem Tarif der Empfang enthalten ist. Laut den Preisseiten der Anbieter (Stand: 13. Oktober 2026):

  • Schon im Einstiegstarif oder gratis: Lexware Office (ab Tarif S), FastBill (alle Tarife), Papierkram (schon im Gratis-Tarif), SumUp Rechnungen (Upload erhaltener E-Rechnungen), Qonto (Import, E-Mail, Upload), Norman (liest XRechnung und ZUGFeRD).
  • Erst in höheren Tarifen: bei sevDesk erst ab dem Tarif Buchhaltung.
  • Nicht angegeben: Accountable nennt den Empfang von E-Rechnungen auf seinen Seiten nicht.

Den vollständigen Vergleich der E-Rechnung-Software finden Sie hier. Gratis-Lösungen und ihre Grenzen zeigt E-Rechnung kostenlos.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025. Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist. Die Pflicht gilt für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, auch für Kleinunternehmer.

Kann ich E-Rechnungen kostenlos empfangen?

Ja. Ein E-Mail-Postfach reicht für den Empfang, und die Steuerverwaltung bietet auf ELSTER einen kostenlosen Viewer für XRechnung und ZUGFeRD an. Kosten entstehen erst, wenn Sie ein Programm für die Verarbeitung nutzen.

Brauche ich eine eigene E-Mail-Adresse für E-Rechnungen?

Nein. Laut BMF ist kein gesondertes E-Mail-Postfach nur für E-Rechnungen erforderlich. Eine eigene Adresse kann die Ablage aber erleichtern.

Wie öffne ich eine XRechnung?

Mit einem Viewer, denn eine XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne PDF. Kostenlos geht das mit dem E-Rechnungsviewer der Steuerverwaltung auf ELSTER oder mit einem Rechnungsprogramm, das E-Rechnungen einlesen kann.

Reicht es, die E-Rechnung auszudrucken?

Nein. Aufbewahrt werden muss mindestens der XML-Teil, unverändert und maschinell auswertbar, 8 Jahre lang. Ein Ausdruck kann zusätzlich nützlich sein, ersetzt die Datei aber nicht.

Offizielle Quellen und Referenzen

I
Ilias, FactureCompas

Jede Regel wird auf offiziellen Seiten geprüft (bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de, e-rechnung-bund.de, elster.de) und datiert. Die Angebote der Programme werden auf ihren Preisseiten erfasst, mit Datum; es werden keine Tests erfunden. Unsere Methode.

Siehe auch