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Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer und Freiberufler: welche Software passt zu § 19 UStG?

IVon Ilias, Herausgeber der Website · Aktualisiert am

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Kurz gesagt

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen, aber nicht ausstellen. Ein passendes Rechnungsprogramm braucht deshalb vor allem den Empfang und eine Kleinunternehmer-Einstellung. Papierkram bietet beides im Gratistarif, FastBill ab 9 €/Monat mit Buchhaltungsfunktionen. Norman und Accountable stellen zusätzlich kostenlos E-Rechnungen aus (Stand: 13. Oktober 2026).

Weiterlesen: unser Vergleich der E-Rechnung-Software · die E-Rechnung für Kleinunternehmer

Unsere Wahl für Kleinunternehmer: Empfang und § 19 schon gratis

Papierkram

Kleinunternehmer und nebenberufliche Gründer, die Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben und E-Rechnungen ihrer Lieferanten empfangen müssen.

  • Kleinunternehmerregelung schon im Gratistarif Free aktivierbar
  • Empfang von E-Rechnungen, XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen ab Free
  • Ab S (12,90 €/Monat jährlich): XRechnung, ZUGFeRD, Mahnungen und DATEV-Export
Offizielle Website · Angebot zum angegebenen Datum geprüft

Vergleichstabelle

LösungKleinunternehmer-EinstellungE-Rechnung empfangenGratistarifEinstiegspreis*Angebot
PapierkramJa, ab Free aktivierbarJa, ab FreeJa (Free)S: 12,90 €/Monat jährlichZum Angebot
FastBillJa, einstellbarJa, in allen TarifenNein (14 Tage Test)Solo: 9 €/Monat jährlichZum Angebot
NormanEigener Tarif „Klein“Liest XRechnung + ZUGFeRDJa, unbegrenzte E-RechnungenKlein: 12 €/Monat (3 Monate 3 €)Zum Angebot
AccountableJahresabschluss für KleinunternehmerAuf der Preisseite nicht beschriebenJa, nur Smartphone-AppPlus: 9,90 €/Monat jährlichZum Angebot
Lexware OfficeJa, Kästchen „Kleinunternehmer“Ja, ab SNein (30 Tage Test)M: 12,90 €/Monat (3 Monate 6,45 €)Zum Angebot

Angebote auf den offiziellen Websites erfasst, Stand jeweils auf der Anbieterkarte angegeben. Prüfen Sie die Bedingungen vor dem Abschluss.

01

Papierkram: ideal für Kleinunternehmer, die vor allem empfangen müssen

Papierkram passt genau zur Lage der meisten Kleinunternehmer: Der dauerhaft kostenlose Tarif Free enthält den Empfang von E-Rechnungen, XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen, und die Kleinunternehmerregelung lässt sich aktivieren. Die Preisseite beschreibt Free als „ideal für nebenberufliche Gründer:innen“. Rechnungen schreiben Sie schon in Free.

Für das Ausstellen von XRechnung und ZUGFeRD nennt die Tabelle erst den Tarif S, obwohl „E-Rechnungen erstellen“ in Free angehakt ist. Da Sie als Kleinunternehmer keine E-Rechnungen ausstellen müssen, ist das meist kein Hindernis. Free hat aber nur 100 MB Speicher und keine Mahnungen.

S kostet 12,90 €/Monat bei jährlicher Zahlung oder 15,90 € monatlich, netto (Stand: 13. Oktober 2026). Ab S kommen XRechnung, ZUGFeRD, Mahnungen in drei Stufen, DATEV-Export und eine „GoBD-zertifizierte Buchhaltung“ dazu. Weitere Nutzer kosten 2,90 € pro Monat. Mehr in unserer Einschätzung zu Papierkram.

Stärken
  • Kleinunternehmerregelung ab Free
  • E-Rechnung-Empfang im Gratistarif
  • Mahnungen, DATEV-Export und GoBD-Buchhaltung ab S
  • Klare Zielgruppe: Gründer und Nebenberufler
Grenzen
  • XRechnung und ZUGFeRD laut Tabelle erst ab S
  • Free mit 100 MB Speicher
  • S monatlich teurer (15,90 €)

Für wen: Kleinunternehmer und nebenberuflich Selbstständige, die wenig ausgeben und den Pflicht-Empfang abdecken wollen.

Weniger geeignet, wenn: Sie Mahnungen oder einen DATEV-Export brauchen und keinen Bezahltarif wollen.

02

FastBill: ideal für Kleinunternehmer, die ein vollständiges Programm wollen

FastBill hat keinen Gratistarif, aber einen niedrigen Einstieg: Solo kostet 9 €/Monat bei jährlicher Abbuchung oder 10 € monatlich, netto (Stand: 13. Oktober 2026). Die Kleinunternehmerregelung ist einstellbar, und das Senden und Empfangen von ZUGFeRD und XRechnung ist laut Preisseite „in allen Tarifen enthalten“.

Schon Solo enthält Angebote, Rechnungen, Zahlungserinnerung und Mahnwesen, eine Bankverbindung und den DATEV-Export. Die Preisseite nennt außerdem eine GoBD-konforme Aufbewahrung, eine Scan-App und eine automatische Umsatzsteuervoranmeldung. Wenn Sie die Umsatzgrenze später überschreiten, müssen Sie das Programm also nicht wechseln.

Grenzen: In Solo gibt es nur eine Dokumentvorlage, wiederkehrende Rechnungen erst ab Pro (30 €/Monat). Testen können Sie 14 Tage ohne Abo. Mehr in unserer Einschätzung zu FastBill.

Stärken
  • Kleinunternehmerregelung einstellbar
  • Senden und Empfangen von E-Rechnungen in allen Tarifen
  • Angebote, Mahnwesen und DATEV-Export ab Solo
  • Kein Lockpreis, Normalpreis ab 9 €
Grenzen
  • Kein Gratistarif
  • Nur eine Dokumentvorlage in Solo
  • Wiederkehrende Rechnungen erst ab Pro

Für wen: Kleinunternehmer und Freiberufler, die mit dem Geschäft wachsen und nicht später umziehen wollen.

Weniger geeignet, wenn: Sie nur wenige Rechnungen im Jahr schreiben und nichts zahlen wollen.

03

Norman: ideal für Kleinunternehmer, die trotzdem E-Rechnungen schicken

Norman hat einen eigenen Tarif Klein („Für Kleinunternehmer“) für 12 €/Monat zzgl. USt.; am 13. Oktober 2026 galten für Neukunden im Monatsabo -75 % für 3 Monate, also 3 €. Klein enthält eine Bankverbindung und die jährliche EÜR.

Schon der Gratistarif „Kostenlos“ hat „kein Ablaufdatum“ und erlaubt unbegrenzte E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format nach EN 16931. Eingehende XRechnung und ZUGFeRD kann Norman laut Hilfe-Center lesen. Das ist interessant, wenn Ihre Geschäftskunden lieber eine E-Rechnung bekommen: Seit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 dürfen Kleinunternehmer eine E-Rechnung auch ohne Zustimmung des Kunden schicken.

Norman stellt keine XRechnung aus. Fehlen Angaben, entsteht laut Hilfe-Center eine einfache PDF ohne XML. Die Umsatzsteuervoranmeldung gibt es erst im Tarif Pro (28 €/Monat).

Stärken
  • Eigener Tarif für Kleinunternehmer
  • Unbegrenzte E-Rechnungen im Gratistarif
  • Jährliche EÜR ab Klein
  • Apps für iOS und Android
Grenzen
  • Nur ZUGFeRD, keine XRechnung
  • Bei fehlenden Angaben einfache PDF ohne XML
  • Rabattpreis nur 3 Monate

Für wen: Kleinunternehmer mit Geschäftskunden, die freiwillig E-Rechnungen schicken und die EÜR gleich miterledigen wollen.

Weniger geeignet, wenn: Sie Rechnungen an Behörden des Bundes stellen.

04

Accountable: ideal für Kleinunternehmer, die per App arbeiten

Accountable richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer. Der Gratistarif „Rechnungen Free“ erlaubt „Unbegrenzte ZUGFeRD & X-Rechnungen“, läuft aber nur in der Smartphone-App und erlaubt höchstens 5 gebuchte Ausgaben pro Monat. Ein kostenloses Geschäftskonto ist dabei.

Besonders für Kleinunternehmer: Im Tarif Buchhaltung (19,90 €/Monat) ist ein Jahresabschluss mit Einkommensteuer, EÜR, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer enthalten, laut Preisseite „Nur für Kleinunternehmer“. Unbegrenzte Angebote gibt es ab Plus (9,90 €/Monat zzgl. USt. jährlich, 12,40 € monatlich).

Wie Accountable eingehende E-Rechnungen behandelt, steht nicht auf der Preisseite. Fragen Sie das vor dem Abschluss nach. Mehr in unserer Einschätzung zu Accountable.

Stärken
  • XRechnung und ZUGFeRD unbegrenzt im Gratistarif
  • Jahresabschluss für Kleinunternehmer im Tarif Buchhaltung
  • Kostenloses Geschäftskonto
Grenzen
  • Gratistarif nur in der Smartphone-App
  • Empfang von E-Rechnungen nicht beschrieben
  • Nur 5 Ausgaben pro Monat im Gratistarif

Für wen: Kleinunternehmer, die Rechnungen und Steuererklärungen am Handy erledigen wollen.

Weniger geeignet, wenn: Sie den E-Rechnung-Empfang schriftlich bestätigt im Programm haben wollen.

05

Lexware Office: ideal für Kleinunternehmer mit Geschäftskonto und Archiv

In Lexware Office stellen Sie die Kleinunternehmerregelung über „Umsatzsteuerbefreit“ und das Kästchen „Kleinunternehmer“ ein. Das Hilfe-Center sagt klar: „Kleinunternehmer sind nicht dazu verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen“. Den Empfang („E-Rechnung erfassen“) gibt es in allen Versionen, das GoBD-Langzeitbelegarchiv ebenso.

Achtung beim Preis: Die Version S (7,90 €/Monat) schreibt keine Rechnungen. Sie brauchen mindestens M für 12,90 €/Monat zzgl. MwSt.; am 13. Oktober 2026 galten 6,45 € für 3 Monate. M enthält Angebote, Mahnungen, ein Online-Kundenportal und ein Geschäftskonto. Monatlich kündbar, 30 Tage Test.

EÜR und GuV beginnen mit L (21,90 €). Laut Hilfe-Center lässt sich „eine USt-VA für Kleinunternehmer [...] aktuell nicht erstellen“. Mehr in unserer Einschätzung zu Lexware Office.

Stärken
  • Kleinunternehmer-Einstellung dokumentiert
  • Empfang von E-Rechnungen in allen Versionen
  • GoBD-Langzeitbelegarchiv inklusive
  • Monatlich kündbar
Grenzen
  • Kein Gratistarif
  • Version S schreibt keine Rechnungen
  • EÜR erst ab L (21,90 €)

Für wen: Kleinunternehmer und Handwerker, die Rechnungen, Bank und Belege in einem Programm wollen.

Weniger geeignet, wenn: Sie unter 10 € im Monat bleiben wollen.

Welches Rechnungsprogramm brauchen Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer brauchen ein Rechnungsprogramm, das Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem passenden Hinweis schreibt und E-Rechnungen von Lieferanten empfangen kann. Das Ausstellen von E-Rechnungen ist für sie freiwillig. Diese Seite vertieft unseren Vergleich der E-Rechnung-Software für diese Gruppe.

Unsere Reihenfolge beruht auf Kriterien, die wir am 13. Oktober 2026 auf den Preisseiten und Hilfe-Seiten der Anbieter erfasst haben: dokumentierte Kleinunternehmer-Einstellung, Empfang von E-Rechnungen im günstigsten Tarif, Preis, Gratistarif, Funktionen für später (Mahnungen, DATEV-Export, EÜR). Wir haben die Programme nicht selbst getestet; es handelt sich um eine Auswertung der veröffentlichten Angaben.

Ihre LagePassendes ProgrammWarum
Nebenberuflich, wenige RechnungenPapierkram FreeKostenlos, Empfang und § 19 inklusive
Hauptberuflich, wachsendFastBillAlles ab 9 €/Monat, auch nach dem Wechsel zur Regelbesteuerung
Geschäftskunden wollen E-RechnungenNormanUnbegrenzte ZUGFeRD-Rechnungen gratis
Alles am HandyAccountableApp mit Jahresabschluss für Kleinunternehmer
Programm mit Geschäftskonto und ArchivLexware OfficeEmpfang in allen Versionen, GoBD-Archiv

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen ihre Rechnungen dauerhaft als „sonstige Rechnung“ schreiben, also auf Papier oder als PDF (§ 34a UStDV). Eine Frist dafür gibt es nicht. Empfangen müssen sie E-Rechnungen aber seit dem 1. Januar 2025 wie alle Unternehmen.

PflichtKleinunternehmer (§ 19 UStG)Andere Unternehmen
E-Rechnungen empfangenJa, seit 1. Januar 2025Ja, seit 1. Januar 2025
E-Rechnungen ausstellen (B2B im Inland)Nein, ohne EnddatumFür Umsätze ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. ab 2028
Freiwillige E-RechnungErlaubt, ohne Zustimmung des KundenErlaubt

Seit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 dürfen Kleinunternehmer einer inländischen Firma eine E-Rechnung auch ohne deren Zustimmung schicken; das Schreiben vom 18. März 2025 verlangte sie noch. Für eine PDF per E-Mail bleibt die Zustimmung des Empfängers nötig, sie kann aber auch stillschweigend erfolgen.

Einige Kammerseiten schreiben, ab 2028 müssten auch Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen. Das widerspricht § 34a UStDV und der FAQ des Bundesfinanzministeriums. Wer zur Regelbesteuerung wechselt, muss ab dann E-Rechnungen ausstellen. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer seit 2025?

Kleinunternehmer ist seit dem 1. Januar 2025, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Gesamtumsatz hat (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Umsätze sind seitdem steuerfrei.

Wichtig für Ihr Programm: Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, endet die Befreiung schon mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab dann schreiben Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer, und für Geschäftskunden gelten die Fristen der E-Rechnungspflicht.

Wählen Sie deshalb ein Programm, das beides kann. FastBill, Lexware Office (ab M) und Papierkram (ab S) stellen XRechnung und ZUGFeRD aus; Norman nur ZUGFeRD.

Was muss auf einer Rechnung als Kleinunternehmer stehen?

Für Kleinunternehmer gelten nach § 34a UStDV vereinfachte Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden;
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
  • das Ausstellungsdatum;
  • Menge und Art der Leistung;
  • den Gesamtbetrag mit einem Hinweis auf die Steuerbefreiung als Kleinunternehmer.

Für den Hinweis reicht laut BMF-Schreiben vom 18. März 2025 eine klare, übliche Formulierung wie „steuerfreier Kleinunternehmer“. Ein Rechnungsprogramm mit Kleinunternehmer-Einstellung setzt diesen Hinweis automatisch und lässt die Umsatzsteuer weg.

Rechnungen bis 250 € brutto (Kleinbetragsrechnungen) dürfen von allen Unternehmen immer als „sonstige Rechnung“ ausgestellt werden. Bewahren Sie jede Rechnung 8 Jahre auf, auch als Kleinunternehmer; mehr in unserem Ratgeber zum Archivieren.

Welches Rechnungsprogramm für Freiberufler?

Freiberufler sind Unternehmer im Sinne der E-Rechnungspflicht. Sind Sie Kleinunternehmer, gilt alles oben Gesagte. Sind Sie regelbesteuert, müssen Sie für Geschäftskunden im Inland E-Rechnungen ausstellen, spätestens für Umsätze ab dem 1. Januar 2028.

Für regelbesteuerte Freiberufler passen FastBill (Senden und Empfangen in allen Tarifen) und Norman (unbegrenzte ZUGFeRD-Rechnungen gratis). Wer viel für Behörden arbeitet, braucht die XRechnung; den Unterschied erklärt unser Ratgeber XRechnung oder ZUGFeRD.

Brauchen Kleinunternehmer eine Buchhaltungssoftware?

Nicht unbedingt eine große. Mehrere Rechnungsprogramme bieten die Buchhaltung als nächste Stufe an:

  • Norman: jährliche EÜR ab Klein (12 €/Monat);
  • Accountable: Jahresabschluss nur für Kleinunternehmer im Tarif Buchhaltung (19,90 €);
  • Papierkram: EÜR, UStVA und BWA, „GoBD-zertifizierte Buchhaltung“ ab S;
  • Lexware Office: EÜR und GuV ab L (21,90 €), aber keine USt-VA für Kleinunternehmer;
  • FastBill: Vorbuchhaltung und Export für den Steuerberater ab Solo.

Welche Abschlüsse Sie abgeben müssen, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Einen breiteren Überblick gibt unser Vergleich der Buchhaltungssoftware.

Und sevdesk oder easybill für Kleinunternehmer?

Beide haben eigene Seiten für Kleinunternehmer, passen aber weniger gut zum Pflicht-Empfang:

  • sevdesk verweist auf eine Seite „Rechnungsprogramm Kleinunternehmer“, deren Inhalt wir nicht geprüft haben. Den Empfang von E-Rechnungen gibt es erst im Tarif Buchhaltung (25,90 €/Monat Normalpreis). Der Gratistarif erlaubt 3 Rechnungen pro Monat.
  • easybill beschreibt Rechnungen ohne Umsatzsteuer für Kleinunternehmen. Der Gratistarif ist auf 3 Kontakte begrenzt, der Empfang beginnt mit Starter (9 €/Monat jährlich, plus Archivgebühr).

Wer vor allem nichts zahlen will, findet alle Gratistarife in unserem Vergleich kostenloser Rechnungsprogramme.

Häufige Fragen

Welches Rechnungsprogramm ist für Kleinunternehmer kostenlos?

Papierkram Free ist dauerhaft kostenlos, enthält den Empfang von E-Rechnungen und lässt die Kleinunternehmerregelung aktivieren. Norman und Accountable erlauben gratis unbegrenzte E-Rechnungen. Stand der Preisseiten: 13. Oktober 2026.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Laut Bundesfinanzministerium reicht dafür ein E-Mail-Postfach; die E-Rechnung muss 8 Jahre im Originalformat aufbewahrt werden.

Darf ein Kleinunternehmer eine E-Rechnung ausstellen?

Ja. Seit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 ist dafür keine Zustimmung des Geschäftskunden mehr nötig. Eine Pflicht besteht aber nicht: Nach § 34a UStDV bleibt die sonstige Rechnung auf Papier oder als PDF dauerhaft erlaubt.

Was passiert, wenn ich die Grenze von 100.000 € überschreite?

Die Steuerbefreiung endet schon mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab dann schreiben Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer und müssen für Geschäftskunden die Fristen der E-Rechnungspflicht beachten. Ein Programm wie FastBill oder Lexware Office kann beides.

Reichen Word oder Excel für Rechnungen als Kleinunternehmer?

Rechtlich dürfen Kleinunternehmer weiter Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben, eine PDF per E-Mail mit Zustimmung des Empfängers. Sie müssen aber die Pflichtangaben selbst prüfen und eingehende E-Rechnungen lesen und 8 Jahre aufbewahren. Ein Rechnungsprogramm nimmt Ihnen beides ab.

Offizielle Quellen und Referenzen

I
Ilias, FactureCompas

Jede Regel wird auf offiziellen Seiten geprüft (bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de, e-rechnung-bund.de, elster.de) und datiert. Die Angebote der Programme werden auf ihren Preisseiten erfasst, mit Datum; es werden keine Tests erfunden. Unsere Methode.

Siehe auch

Unsere Wahl
Papierkram
Zum Angebot