Kassensystem für kleine Betriebe: welche Kasse, welche Pflichten, welche Kosten?
IVon Ilias, Herausgeber der Website · Aktualisiert am
Eine elektronische Kasse ist in Deutschland heute keine Pflicht: Die offene Ladenkasse ist erlaubt. Wer aber eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine zertifizierte TSE, muss Belege ausgeben und die Kasse über ELSTER dem Finanzamt melden. Ein Gesetzentwurf vom 23.09.2026 sieht ab dem 1. Januar 2028 eine Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz vor.
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Welche Arten von Kassensystemen gibt es?
Für kleine Geschäfte, Cafés und Handwerksbetriebe kommen drei Lösungen in Frage:
- Die Touchscreen-Kasse (All-in-one): Bildschirm, Kassensoftware und auf Wunsch Bondrucker, Kassenschublade und Barcode-Scanner. Beispiel, erfasst am 21.10.2026: die SumUp Kasse für 399 € zzgl. MwSt., von SumUp als TSE-Kasse beschrieben, mit vorinstallierter kostenloser Kassensoftware.
- Die Kassen-App auf Tablet oder Smartphone mit einem Kartenleser: der günstigste Einstieg. Die PayPal Point of Sale-App ist kostenlos, der PayPal Reader kostet für neue Geschäftskunden ab 29 € zzgl. MwSt.
- Das Kartenterminal allein, wenn Sie nur Kartenzahlungen annehmen und keine Artikel, Bestände oder Barumsätze verwalten müssen. Ein Kartenterminal ersetzt keine Kasse. Preise und Gebühren vergleichen wir auf der Seite Kartenterminal.
Ist eine Registrierkasse Pflicht?
Heute nicht. Sie dürfen Barumsätze mit einer offenen Ladenkasse erfassen, also ohne elektronisches System. Sobald Sie aber eine elektronische Kasse einsetzen, gelten drei Pflichten aus § 146a der Abgabenordnung:
| Pflicht | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Zertifizierte TSE | Die Kasse und ihre Aufzeichnungen müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein (seit dem 1. Januar 2020) |
| Belegausgabepflicht | Zu jedem Geschäftsvorfall wird ein Beleg ausgestellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt; das Finanzamt kann auf Antrag befreien |
| Mitteilung an das Finanzamt | Jede elektronische Kasse wird über „Mein ELSTER“ gemeldet, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme |
Wer ein solches System nicht oder nicht richtig verwendet oder nicht richtig schützt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 25 000 Euro (§ 379 AO). Alle Einzelheiten zur TSE und zur Meldung stehen in unserem Ratgeber TSE-Kasse.
Kommt die Registrierkassenpflicht?
Wahrscheinlich, aber noch nicht beschlossen. Das Bundeskabinett hat am 23.09.2026 den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums angenommen. Laut BMF sieht er vor:
- eine Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro;
- eine Ausnahme für Steuerpflichtige mit Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr;
- weitere Befreiungen per Verordnung, etwa für Vertrauenskassen, die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben sowie Wochen- und Jahrmärkte;
- den digitalen Beleg statt Papierbon, ebenfalls ab 2028.
Der Koalitionsvertrag nannte noch den 1. Januar 2027. Am 21.10.2026 ist der Entwurf im parlamentarischen Verfahren; laut IHK besteht noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Wer jetzt eine Kasse kauft, wählt am besten gleich ein System mit TSE.
Was kostet ein Kassensystem?
Zwei Posten zählen: die Hardware, einmal bezahlt, und die Gebühren für Kartenzahlungen, bei jedem Verkauf. Preise laut Herstellerseiten, erfasst am 21.10.2026:
| Ausstattung | Beispiel | Preis |
|---|---|---|
| Kartenleser für das Smartphone | SumUp Solo Lite ; PayPal Reader | 34 € zzgl. MwSt. ; ab 29 € zzgl. MwSt. (Neukunden), sonst 79 € |
| Eigenständiges Kartenterminal | SumUp Solo | 79 € zzgl. MwSt. |
| Kartenterminal mit Belegdrucker | SumUp Terminal ; myPOS Ultra GC | 169 € ; 179 € zzgl. MwSt. |
| Touchscreen-Kasse | SumUp Kasse | 399 € zzgl. MwSt. (474,81 € inkl. USt.) |
| Kasse mit Bondrucker und Kassenschublade | SumUp Kassensystem-Set | 599 € zzgl. MwSt. |
Bei den Kartengebühren liegen die Tarife ohne Grundgebühr zwischen 1,29 % (myPOS One, Girocard und EWR-Karten) und 1,39 % (SumUp, PayPal). Mit einem Monatsabo ab 19 € sinkt die Gebühr auf 0,79 bis 0,89 %. Die Rechnung im Detail steht in unserem Vergleich der Kartenterminals.
Wie wählen Sie Ihr Kassensystem?
Vier Fragen reichen, um die Angebote zu sortieren:
- Nehmen Sie Bargeld an? Dann brauchen Sie eine Kasse mit TSE oder eine ordentlich geführte offene Ladenkasse. Nur Kartenzahlung: Ein Kartenterminal kann genügen.
- Wie hoch ist Ihr Umsatz? Über 100.000 Euro Gesamtumsatz betrifft Sie voraussichtlich die geplante Kassenpflicht ab 2028.
- Gastronomie oder Handel? In der Gastronomie zählen Tischverwaltung und Küchenbon. SumUp beschreibt seine Kasse für Café, Restaurant, Bäckerei und Einzelhandel.
- Wie viel nehmen Sie per Karte ein? Unter rund 3.500 € im Monat ist ein Tarif ohne Grundgebühr meist günstiger, darüber lohnt sich das Abo (Schwelle laut SumUp-Preisseite).
Ihre Rechnungen an Geschäftskunden laufen getrennt davon über die E-Rechnung, die seit 2025 schrittweise Pflicht wird.
Häufige Fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer eine Registrierkasse?
Heute nicht: Eine offene Ladenkasse ist erlaubt. Wenn Sie aber eine elektronische Kasse nutzen, braucht sie eine TSE und muss dem Finanzamt gemeldet werden. Die geplante Kassenpflicht ab 2028 soll erst ab mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz gelten.
Ist ein Kartenterminal eine Kasse?
Nein. Ein Kartenterminal nimmt Kartenzahlungen an, erfasst aber keine Barumsätze. Wer Bargeld annimmt und elektronisch aufzeichnet, braucht eine Kasse mit TSE.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?
Ja, jede elektronische Kasse wird über „Mein ELSTER“ gemeldet: innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, waren bis zum 31. Juli 2025 zu melden.
Wann kommt die Kassenpflicht?
Laut Gesetzentwurf vom 23.09.2026 am 1. Januar 2028, für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Gesamtumsatz. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Offizielle Quellen und Referenzen
- Bundesministerium der Finanzen — Digitale Kassen und das Ende der Papierbons (23.09.2026)
- § 146a AO — Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
- § 379 AO — Steuergefährdung
- BMF-Schreiben vom 28.06.2024 — Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO
- IHK Freiburg — Registrierkassenpflicht soll kommen, der Papierbon soll gehen
- SumUp — Kasse
- PayPal Point of Sale — Kartenlesegerät
Jede Regel wird auf offiziellen Seiten geprüft (bundesfinanzministerium.de, gesetze-im-internet.de, e-rechnung-bund.de, elster.de) und datiert. Die Angebote der Programme werden auf ihren Preisseiten erfasst, mit Datum; es werden keine Tests erfunden. Unsere Methode.